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   VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17.WI   

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VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17.WI (https://dejure.org/2018,11213)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 30.01.2018 - 6 K 559/17.WI (https://dejure.org/2018,11213)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 6 K 559/17.WI (https://dejure.org/2018,11213)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17
    Zum anderen ist die Auffassungsgabe eines menschlichen Protokollführers beschränkt: Vieles, was im Klassenraum vor sich geht, kann der Protokollführer gar nicht synchron erfassen und notieren, etwa den ratlosen Gesichtsausdruck eines Schülers, die Zahl und Dauer von Wortmeldungen, der Wortlaut von Äußerungen des Prüflings oder schwer in Worte fassbare Veränderungen der Stimmung im Klassenraum (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 06. September 1995 - 6 C 18/93 -, juris Rn. 31 zum gebotenen Wechsel bei der Beobachtung mehrerer Kandidaten bei einer mündlichen Prüfung).

    Wenn der Kläger etwa unter Berufung auf die Entscheidung des BVerfG vom 09.07.2007 (Stattgebender Kammerbeschluss- 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 21) eine Darlegung der wesentlichen Erwägungen für die Bewertung (resp. Auswahl) verlangt, so entspricht dies der Rechtsprechung im Prüfungsrecht (BVerwG, Urteil vom 06. September 1995 - 6 C 18/93 -, juris).

    Das entspricht auch der Rechtsprechung, wonach eine Wortprotokollierung einer ausdrücklichen Anordnung bedarf (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Oktober 1996 - 6 UE 2777/93 -, juris Rn. 38; BVerwG, Urteil vom 06. September 1995 - 6 C 18/93 -, juris Rn. 21, 31; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl., Rn. 456f).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es vor diesem Hintergrund für zulässig gehalten, die Anforderungen an die Substanz der Begründung hinsichtlich der "weichen" Fertigkeiten des Prüflings abzusenken (BVerwG, Urteil vom 06. September 1995 - 6 C 18/93 -, juris Rn. 32f).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 9 S 2059/89

    Abitur: Protokoll der mündlichen Prüfung; Unterricht im Prüfungsstoff

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17
    Die Verletzung der Dokumentationspflicht als solche begründet allerdings keinen Rechtsverstoß, der zur Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung führt, weil es an der Kausalität zwischen einem Verstoß gegen die Protokollierungspflicht und einer fehlerhaften Prüfungsentscheidung fehlt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 1990 - 9 S 2059/89 -, juris Rn. 20; Fischer/Niehaus/Jeremias, Prüfungsrecht, Rn. 466).

    Sämtliche Beweismittel können - und müssen - im Falle der gerichtlichen Kontrolle nur über solche Tatsachen Aufklärung ermöglichen, auf die das Gericht bei der eingeschränkten Kontrolle des Beurteilungsspielraums der Prüfer zur Überzeugungsbildung angewiesen ist (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 1990 - 9 S 2059/89 -, juris Rn. 19).

  • VG Ansbach, 23.02.2006 - AN 2 K 03.02164
    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17
    Eine solche Rüge wäre allerdings erforderlich gewesen, weil er sonst einen Vorteil gegenüber anderen Prüflingen dadurch gehabt hätte, dass er erst das Ergebnis der Prüfung hätte abwarten können und im Falle etwa des NichtBestehens eine Wiederholung erreichen könnte (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 23. Februar 2006 - AN 2 K 03.02164 -, juris Rn. 55).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17
    Aus diesem Grund hat das BVerfG in der Entscheidung vom 09.07.2007 in Randnummer 21 auch Bezug genommen auf eine Grundlagenentscheidung zur Verfahrensdimension der Grundrechte, das Volkszählungsurteil (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 -, BVerfGE 65, 1, dort etwa Rn. 151, 154ff).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17
    Insoweit stellt die fachliche Kritik der Prüfer an der Schraffur nicht die rechtswidrige Bezeichnung von Vertretbarem als Falsch dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 -, juris Rn. 57).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17
    Wenn der Kläger etwa unter Berufung auf die Entscheidung des BVerfG vom 09.07.2007 (Stattgebender Kammerbeschluss- 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 21) eine Darlegung der wesentlichen Erwägungen für die Bewertung (resp. Auswahl) verlangt, so entspricht dies der Rechtsprechung im Prüfungsrecht (BVerwG, Urteil vom 06. September 1995 - 6 C 18/93 -, juris).
  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17
    Auch die Rechtsprechung des BVerfG zur Begründungspflicht beim Abbruch von Stellenbesetzungsverfahren (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 -, juris) kann mangels Vergleichbarkeit nicht herangezogen werden.
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17
    Auch jenseits des "Vorbehalts des Möglichen" (BVerfG, Urteil vom 08. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 -, juris Rn. 67) streiten private und öffentliche Belange gegen eine umfassende Dokumentation des Geschehens im Klassenraum.
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17
    In dem vom Klägervertreter angeführten Urteil des BVerwG vom 28.01.2016 (Az. 2 A 1.14) etwa ging es um die Vergabe konkreter Einzelnoten im Rahmen einer beamtenrechtlichen Beurteilung, die auf den längeren, der Regelbeurteilung vorangehenden Zeitraum bezogen war.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 4 S 2543/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - dienstliche Beurteilung und

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17
    Die vom VGH Mannheim geforderte, durch Art. 33 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1 GG bedingte Gleichheit der abgefragten Themenkomplexe mit vergleichbaren Antwortmöglichkeiten (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 S 2543/11 -, juris Rn. 9) kann aufgrund der besonderen Situation der Lehrprobe nur begrenzt umgesetzt werden.
  • VGH Hessen, 14.10.1996 - 6 UE 2777/93

    Mündliche Prüfung: Umfang der Protokollierung; Begründung einer Prüfungsleistung

  • BVerwG, 11.05.1992 - 6 B 10.92
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

  • BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11

    Prüfungsentscheidung; Relevanz geltend gemachter Ausbildungsmängel; Rügepflicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - 14 A 1600/11

    Gerichtliche Überprüfung der Bewertung einer Prüfung zum Nachweis der fachlichen

  • FG München, 01.04.2009 - 4 K 424/07

    Gerichtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen - Vernichtung von

  • VG Hamburg, 23.12.2014 - 2 K 1285/11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Neubewertung von Aufsichtsarbeiten und

  • VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17

    Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

    Hiergegen erhob die Antragstellerin am 30.01.2017 Klage, die bei dem beschließenden Gericht unter dem Az. 6 K 559/17.DA geführt wird, und hat bereits zuvor am 11.01.2017 um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zum vorliegenden Eilverfahren und zum Klageverfahren mit dem Az. 6 K 559/17.DA sowie auf den Inhalt der Behördenakten des Antragsgegners betreffend den Windpark "Stillfüssel" (Bd. 1-10) nebst sechs Ordnern Antragsunterlagen verwiesen, der Gegenstand der Beratung und Entscheidungsfindung gewesen ist.

    II.Der Antrag nach § 80a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von der Antragstellerin erhobenen Klage (Az.: 6 K 559/17.DA) gegen die der Rechtsvorgängerin der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30.12.2016 für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) mit fünf Windkraftanlagen (WKA) ist zulässig.

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